Kosten/Stundensatz

Die Abrechnung erfolgt nach zeitlichem Aufwand. Es wird die konkret in Anspruch genommene Zeit berechnet.

Pro Stunde € 120,-

Sie können in bar oder per Überweisung zahlen.

Kostenübernahme

I Gesetzliche Krankenkasse

Heilpraktiker können nicht über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen. Sie können sich allerdings bei Ihrer Kasse erkundigen, ob eine Ausnahme in Ihrem Fall möglich ist.

II Private Krankenkasse oder Beihilfe

Die Abrechnung ist über die private Kasse oder die Beihilfe möglich. Je nach Zeitaufwand kann es allerdings sein, dass die Kasse nur teilweise oder gar nicht die Kosten übernimmt.

Bitte beachten Sie

Auch bei Abrechnung über die private Krankenversicherung müssen Sie die Behandlung immer zunächst im angegebenen Zeitraum privat zahlen und reichen dann die Rechnung ggf. bei Ihrer Versicherung ein. Die Behandlungsgebühren sind unabhängig von der Bewilligung Ihrer Versicherung in voller Höhe zu zahlen.

Steuerlich absetzbar

Die Therapiekosten können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung (Aufwendungen für Gesundheit/Gesunderhaltung) geltend machen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater über die entsprechenden Freibeträge.

Vorteile für Selbstzahler

Als Selbstzahler werden keine Daten oder Diagnosen an Dritte weitergegeben, wie es bei der Abrechnung über gesetzliche oder private Krankenkassen der Fall ist. Sie erhalten eine Rechnung nach Zeitaufwand ohne private Inhalte.

Terminabsagen

Bitte sagen Sie bei Verhinderung mindestens 24 Std. vorher ab. Ansonsten erlaube ich mir, wenn kein kurzfristig wichtiger Grund vorliegt, das Honorar für meine ausfallende Arbeitszeit in Rechnung zu stellen.